Parte in causa | X AG, natürliche Person A |
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Ambito | Fornitori di servizi finanziari che operano in maniera illecita |
Tema | Accettazione illecita di depositi del pubblico |
Sintesi | Die X AG war im Bereich des Handels mit Lizenzen von Fussballspielern tätig. Zur Finanzierung dieser Tätigkeiten verkaufte die X AG über einen Vermittler eigene Aktien an über 50 Privatpersonen. Dabei verpflichtete sich die X AG jeweils, die eigenen Aktien nach einer Laufzeit von drei bis dreieinhalb Jahren zu einem wesentlich höheren Preis wieder zurückzukaufen. Damit kam dem Geschäft Einlagecharakter zu, weshalb ein Verstoss gegen das Bewilligungserfordernis von Art. 1 Abs. 2 BankG vorlag. Insgesamt nahm die X AG auf diese Weise über CHF 1,6 Mio. ein. Der Verwaltungsrat und alleinige Geschäftsführer A verwendete dieses Geld nicht für den Erwerb von Lizenzrechten. |
Misure | Feststellung (Art. 32 FINMAG), Konkurseröffnung über die X AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 BankG), Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen Verwaltungsrat A für die Dauer von 2 Jahren (Art. 34 FINMAG) |
Crescita in giudicato | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Comunicazione | - |
Data della decisione | 10.01.2014 |