Parte in causa | X AG, natürliche Person A |
---|---|
Ambito | Fornitori di servizi finanziari che operano in maniera illecita |
Tema | Attività illecita di commercio di valori mobiliari |
Sintesi | Die X AG verkaufte nach folgendem Muster Aktien zweier Emittentinnen: Zunächst schloss sie in eigenem Namen Aktienkaufverträge mit Anlegern ab, welche sie mittels Telefonmarketing kontaktiert hatte. Nachdem mehrere Anleger den Kaufpreis auf ein Konto der X AG einbezahlt hatten, veranlasste sie, dass die jeweilige Emittentin den Anlegern ein als «Eigentumsbestätigung» bezeichnetes Dokument zustellte. Zudem überwies die X AG an Drittgesellschaften, bei denen sie die Aktien bezog, den Kaufpreis abzüglich einer Provision von 30%. Die Aktien waren zuvor nicht öffentlich auf dem Primärmarkt angeboten worden. Der Aktienverkauf stellte die einzige Tätigkeit der X AG dar. Diese war darauf ausgerichtet, regelmässig Erträge aus dieser Tätigkeit zu erzielen. Die FINMA stellte fest, dass die X AG ohne die nach Art. 10 BEHG erforderliche Bewilligung Effektenhandel betrieben hatte. A leistete einen massgeblichen Beitrag an die unbewilligte Tätigkeit. |
Misure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 36 BEHG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von 2 Jahren (Art. 34 FINMAG). |
Crescita in giudicato | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Comunicazione | - |
Data della decisione | 11.12.2015 |