2016-20

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Parte in causa X AG, natürliche Person A
Ambito Fornitori di servizi finanziari che operano in maniera illecita
Tema Accettazione illecita di depositi del pubblico
Sintesi

A schloss mit Anlegern mindestens 38 Darlehensvereinbarungen bzw. darlehensähnliche Aktienkaufverträge in einem Gesamtbetrag in Millionenhöhe ab. Die Aktienkaufverträge sahen ein unwiderrufliches Rückkaufversprechen sowie eine zusätzliche Mindestrendite vor, weshalb die Verträge bzw. die darauf gestützt überwiesenen Gelder als verkappte Darlehenskonstruktionen mit Einlagecharakter und nicht als Gegenleistungen für Eigentumsübertragungen i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. A BankV bzw. Art. 3a Abs. 3 Bst. a aBankV qualifizierten. Aufgrund der personellen, organisatorischen und finanziellen Verflechtungen zwischen A und der X AG wurden diese wirtschaftlich als Einheit und aufsichtsrechtlich als Gruppe betrachtet, die gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hat, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen.

Misure

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von 4 Jahren (Art. 34 FINMAG).

Crescita in giudicato

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Comunicazione -
Data della decisione 09.06.2016
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