2017-21

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Parte in causa natürliche Person A
Ambito Fornitori di servizi finanziari che operano in maniera illecita
Tema Attività illecita di commercio di valori mobiliari
Sintesi

B übernahm als Verwaltungsrätin und Geschäftsführerin grosse Mengen an Aktien einer Gesellschaft. Durch den Einsatz von diversen Vermittlern verkauften sowohl B in eigenem Namen als auch A, diese jedoch treuhänderisch für B, diese Aktien mittels «cold calls» erstmals auf dem Primärmarkt an über 100 Personen. A und B übten damit als Gruppe eine bewilligungspflichtige Effektenhändlertätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung aus (Art. 10 BEHG).

Misure

Publikation einer Unterlassungsanweisung für die Dauer von zwei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Crescita in giudicato

Eine Beschwerde gegen die Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-2579/2017 vom 28.10.2019 (rechtskräftig)

Comunicazione -
Data della decisione 16.03.2017
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