2018-08

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Parte in causa Bank X und Tochtergesellschaft Y
Ambito Soggetti autorizzati
Tema Violazione degli obblighi sanciti dalla Legge sul riciclaggio di denaro
Sintesi

Über Kontobeziehungen aus dem Umfeld eines ausländischen Staatsfonds wurden bei der Bank X über einen längeren Zeitraum bedeutende Summen transferiert. Obwohl bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung erste Hinweise bestanden, wonach der entsprechende Kunde in Geldwäschereiaktivitäten involviert sein könnte, entschieden sich die Bank X und ihre im Trustgeschäft tätige Tochtergesellschaft, diese Geschäftsbeziehung zu führen und später sogar erheblich auszubauen, wobei die Abklärungspflichten nach Art. 6 GwG verletzt wurden. Aufgrund der mangelhaften Abklärungen verletzten die Institute nach Ansicht der FINMA auch ihre Meldepflicht: Sie erstatteten mit erheblicher Verspätung Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) nach Art. 9 GwG. Ferner verletzte die Bank X ihre Dokumentationspflicht im Zusammenhang mit Transaktionen mit erhöhten Risiken. Die beiden Institute hatten bereits aus eigenem Antrieb zahlreiche organisatorische Massnahmen mit Bezug auf die Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen ergriffen.

Misure

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Einsetzen eines Prüfbeauftragten (Art. 24a FINMAG)

Crescita in giudicato

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Comunicazione Medienmitteilung der FINMA vom 20.7.2018
Data della decisione 13.07.2018
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