Parte in causa | natürliche Person A |
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Ambito | Vigilanza sul mercato |
Tema | Divieto di esercizio della professione/Divieto di esercizio dell’attività, Confisca |
Sintesi | A war Mitglied der Geschäftsleitung bei der Bank X und verfügte über privilegierten Zugang zu Informationen, von denen er wusste oder wissen musste, dass es sich dabei um Insiderinformationen handelte. A nutzte diese Insiderinformationen, welche er auch Drittpersonen mitteilte, dazu aus, in Umgehung von bankinternen Weisungen über das Depot seiner Ehefrau in der Schweiz kotierte Titel zu erwerben und zu veräussern. |
Misure | Berufsverbot für die Dauer von vier Jahren (Art. 33 FINMAG); Tätigkeitsverbot für die Dauer von sechs Jahren (Art. 35a BEHG); Einziehung im Umfang von rund CHF 730'000.- (Art. 35 FINMAG). |
Crescita in giudicato | Eine Beschwerde gegen die Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsgericht teilweise gutgeheissen, vgl. Urteil BVGer B-664/2020 vom 04.07.2022. |
Comunicazione | Medienmitteilung der FINMA vom 24.1.2020 |
Data della decisione | 20.12.2019 |