Parte in causa | Finanzgruppe X |
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Ambito | Soggetti autorizzati |
Tema | Altri |
Sintesi | Die FINMA wies die Finanzgruppe X mit Verfügung vom 19. März 2023 an, ihre Additional-Tier-1-Instrumente (AT1; = zusätzliches Kernkapital) vollständig abzuschreiben und die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Die AT1-Verfügung stützte sich auf die bestehende gesetzliche Schutzmassnahmekompetenz der FINMA und die Notverordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken. Die Abschreibung der AT1-Anleihen stellte einen erforderlichen Teil des Gesamtpakets dar, das den Zusammenschluss der Finanzgruppe Y und der Finanzgruppe X ermöglichte. Dazu stellte die FINMA mit Verfügung vom 22. März 2023 fest, dass auch die Contingent Capital Awards (CCAs) von der AT1-Verfügung bzw. der darin enthaltenen Anordnung zur Abschreibung erfasst sind. Die CCAs sind spezielle AT1-Instrumente, welche Mitarbeitenden als Teil der Vergütung zugesprochen worden waren. |
Misure | Anweisung zur Abschreibung von Additional-Tier-1-Kapitalinstrumenten |
Crescita in giudicato | Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2023 haben rund 2'500 Beschwerdeführende ungefähr 230 Beschwerden gegen die Anweisung zur Abschreibung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. |
Comunicazione | Medienmitteilung der FINMA vom 19. März 2023,Medienmitteilung der FINMA vom 23. März 2023 ,Medienmitteilung der FINMA vom 23. März 2023 , Medienmitteilung der FINMA vom 23. März 2023 |
Data della decisione | 19.03.2023 |