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2009

Einschneidende Reduktion der variablen Vergütungen 2008 bei UBS

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gestattet UBS per Verfügung vom 3. Februar 2009, für das Jahr 2008 variable Vergütungen in der Höhe von CHF 1,8 Milliarden zuzuteilen. Neben rechtlich geschuldeten Vergütungen kann UBS dabei auch frei zuteilbare Leistungen sprechen. Die Gesamthöhe der variablen Vergütungen wird UBS sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich zu den Vorjahren massiv reduzieren. Neben der Beschränkung der für die Erfolgsrechnung 2008 relevanten, variablen Vergütungen hat die FINMA zusätzlich eine Limitierung der aufgeschobenen Vergütungskomponenten verfügt. Diese werden über mehrere Jahre verteilt und nur bei Erfüllung von strengen Bedingungen ausgezahlt.

Die FINMA wurde im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung des Schweizerischen Finanzsystems beauftragt, die variablen Vergütungen der UBS für das Jahr 2008 zu genehmigen. Die Schweiz geht mit diesem Schritt deutlich weiter als andere Staaten, welche im Zuge der Finanzkrise Banken oder andere Finanzunternehmungen unterstützen mussten. Die FINMA ist die einzige Aufsichtsbehörde weltweit, welche derart einschneidend in das Vergütungssystem einer Bank eingreift. Dabei betrachtete sie die variablen Vergütungen auf allen Hierarchiestufen der UBS und bezog auch solche Komponenten mit ein, welche nicht sofort und in bar ausbezahlt werden.

Auf der Grundlage ihres Auftrags gestattete die FINMA der UBS mit Verfügung vom 3. Februar 2009, ihren Mitarbeitenden variable Vergütungen entlang folgender Eckpunkte zuzuteilen:

  • Garantierte Vergütungen: Vergütungen in Höhe von CHF 1,0 Milliarden wurden von der UBS zu einem früheren Zeitpunkt verbindlich zugesichert, davon CHF 0,7 Milliarden in bar. Die Bank ist rechtlich verpflichtet, diese Verbindlichkeiten zu erfüllen.
  • Frei zuteilbare Barvergütungen: Zudem wird die UBS CHF 1,2 Milliarden an frei zuteilbaren Barvergütungen auszahlen. Diese Vergütungen werden mehrheitlich Mitarbeitenden der unteren und mittleren Hierarchieebenen zuteil.

Die garantierten und frei zuteilbaren Vergütungen sind für die Erfolgsrechnung 2008 wirksam. Insgesamt wird die Erfolgsrechnung 2008 diesbezüglich mit höchstens CHF 1,8 Milliarden belastet, da Bewertungskorrekturen für noch laufende Aktien- und Optionsprogramme aus der Zeit vor 2008 die Erfolgsrechnung um CHF 0,4 Milliarden entlasten.

Der Betrag der frei zuteilbaren Vergütungskomponenten ist pro Funktionsstufe limitiert. Die Begrenzung betrifft mehrheitlich Mitarbeitende im mittleren und oberen Salärsegment. Verglichen mit dem Vorjahr wird der in bar an die Mitarbeitenden ausbezahlte Betrag um über 80% gekürzt. Nur die Investment Bank betrachtet, beträgt die Reduktion 95%.

Neben der Beschränkung der für die Erfolgsrechnung 2008 wirksamen, variablen Vergütungen hat die FINMA auch die für die nächsten Jahre aufgeschobenen Komponenten limitiert. Diese werden über mehrere Jahre verteilt und nur bei Einhaltung von strengen Bedingungen ausgezahlt. Die aufgeschobenen variablen Vergütungen belasten die Erfolgsrechnung 2008 nicht. Als eine Voraussetzung für die frühestens 2010 auszahlbaren Abgeltungen muss die Bank in den entsprechenden Jahren profitabel gewirtschaftet haben.

Kontakt

Alain Bichsel, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 70, alain.bichsel@finma.ch
Kurzbericht – UBS Variable Vergütungen 2008

Ultima modifica: 10.02.2009 Dimensioni: 0.25  MB
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