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2022
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FINMA sieht Recovery- und Resolution-Planung der Too-big-to-fail-Institute auf gutem Weg – es bleiben aber Lücken

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA informiert über den Stand der Recovery- und Resolution-Planung von systemrelevanten Schweizer Finanzinstituten. Sie hat die Recovery-Pläne der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen SIX x-clear und SIX SIS erstmals unter Auflagen genehmigt. Bei der globalen Resolvability der Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS sieht die FINMA weitere Fortschritte. Die Notfallpläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank erachtet die FINMA bis auf Weiteres für nicht umsetzbar.

Systemrelevante Schweizer Finanzinstitute müssen über eine Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung verfügen, die sogenannte Recovery- und Resolution-Planung. Darin zeigen sie auf, wie sie sich im Krisenfall stabilisieren oder wie sie saniert oder liquidiert werden können. Für die Schweiz systemrelevante Funktionen müssen dabei stets aufrechterhalten bleiben. Die FINMA veröffentlicht jährlich eine Beurteilung dieser Pläne. Rupert Schaefer, Leiter des FINMA-Geschäftsbereichs Recovery und Resolution, fasst den aktuellen Stand zusammen: "Wir sehen weitere Fortschritte in der Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung der betroffenen Institute. Es bleiben aber noch einige Schritte zu tun, um die Too-big-to-fail-Planungsarbeiten abzuschliessen. Auf der nun anstehenden letzten Meile, mehr als 10 Jahre nach der globalen Finanzkrise und nachdem die Lehren daraus gezogen wurden, braucht es daher sowohl von Seiten der Banken und Finanzmarktinfrastrukturen als auch von Seiten der Behörden den dafür notwendigen Effort."

Recovery-Pläne der Finanzmarktinfrastrukturen erstmals genehmigt

Bei den Finanzmarktinfrastrukturen hat die FINMA die Recovery-Pläne der zentralen Gegenpartei SIX x-clear sowie des Zentralverwahrers SIX SIS erstmals genehmigt. Dies erfolgt aber unter Auflagen, die bis Mitte Jahr zu erfüllen sind. Die Resolution-Strategie für die SIX x-clear hat die FINMA auch mit den relevanten in- und ausländischen Behörden abgestimmt. Die SIX x-clear muss gemäss dieser Strategie in der Lage sein, die systemkritischen Funktionen über die Dauer von maximal sechs Monaten fortzuführen, damit eine geordnete Geschäftsaufgabe (Wind-down) ermöglicht wird.

Grossbanken erzielen Fortschritte bei der globalen Resolvability

Die Grossbanken Credit Suisse und UBS konnten Fortschritte in ihrer globalen Resolvability (Abwickelbarkeit) erzielen. Sie bauten Hindernisse zur Umsetzung der Resolution-Strategie deutlich ab. Die FINMA hat ausserdem die Recovery-Pläne der beiden Grossbanken erneut genehmigt. Auch die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS beurteilt die FINMA weiterhin als umsetzbar.

Notfallpläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken weiterhin nicht umsetzbar

Die FINMA erachtet die Notfallpläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank weiterhin für nicht umsetzbar. Keine der Banken hat ausreichend verlustabsorbierende Mittel reserviert, um im Krisenfall rekapitalisiert und weitergeführt werden zu können (sogenanntes Gone-Concern-Kapital). Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank verfügen zwar über genügend freies Kernkapital, um daraus die Notfallplan-Anforderungen zu erfüllen. Bisher haben beide Banken die dafür erforderliche Umschichtung in für den Notfall reserviertes Gone-Concern-Kapital aber nicht vorgenommen. Demgegenüber ist der Plan der PostFinance, zum Aufbau der Gone-Concern Mittel in erheblicher Weise von der laufenden Revision des Postorganisationsgesetzes und der geplanten Kapitalisierungszusicherung des Bundes abhängig.

Stand der Arbeiten der Institute per Ende 2021

Resolution 2022


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Die Genehmigung erfolgte unter Auflagen, welche bis am 30. Juni 2022 zu erfüllen sind.
2 Mit der vorgesehenen Kapitalisierungszusicherung des Bundes gemäss Bundesratsentscheid vom 20. Januar 2021 besteht ein plausibler Plan zur Erzielung einer umsetzbaren Rekapitalisierungsstrategie. Es fehlt allerdings eine nachvollziehbare Alternativstrategie.
3 Die Angaben beziehen sich auf den im Hinblick auf das Berichtsjahr 2022 gewährten Rabatt, der unter Berücksichtigung der bis Ende 2021 umgesetzten Massnahmen festgelegt wurde.

Weiterführende Informationen

Alle Informationen zum Schweizer Too-big-to-fail-Regime

Die FINMA informiert umfassend über die Too-big-to-fail-Regulierung in der Schweiz, über ihre Rolle als Resolution-Behörde und zu den Verfahren für die Beurteilung der Abwickelbarkeit sowie über den Anleger- und Konsumentenschutz auf dem Schweizer Finanzplatz.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA sieht Recovery- und Resolution-Planung der Too-big-to-fail-Institute auf gutem Weg – es bleiben aber Lücken

Zuletzt geändert: 24.03.2022 Grösse: 0.37  MB
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