Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Verfahren wegen Verletzung von Marktverhaltensregeln gegen die Blackstone Resources AG und eines ihrer Organe abgeschlossen. Sie hat dabei Marktmanipulationen und Verstösse gegen Offenlegungspflichten festgestellt.
Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass die Blackstone Resources AG und eines ihrer Organe den Aktienkurs der Gesellschaft seit der Kotierung wiederholt in unzulässiger Weise beeinflusst haben. Die Verfügung der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann gerichtlich angefochten werden.
Kurstreibende Handels- und Informationsaktivitäten
Im Verfahren weigerten sich die Parteien, der FINMA alle verlangten Auskünfte zu erteilen. Die FINMA stellt aber gestützt auf die ihr vorliegenden Informationen fest, dass die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene Personen in bestimmten Handelsperioden wiederholt manipulative kurstreibende Aktienkäufe vorgenommen hatten. Zudem wurden Orderbucheingaben getätigt, die keinen erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund aufwiesen.
Überdies äusserte sich die Blackstone wiederholt in einer Art und Weise öffentlich, die geeignet war, den Börsenkurs potenziell zu beeinflussen. So gab die Blackstone beispielsweise im Mai 2019 auf ihrer Website in einer Mitteilung eine grosse ausserbörsliche Privatplatzierung bekannt, bei dem die Aktien für das Dreifache des aktuellen Börsenkurses gehandelt wurden. Sie behauptete dabei mit dieser Transaktion einen Nettoerlös erzielt zu haben, obwohl die Transaktion nachweislich so strukturiert war, dass der Gesellschaft keine neuen Gelder zuflossen. In der Mitteilung wurde zudem nicht erwähnt, dass es sich bei dem betreffenden Privatinvestor um ein Organ der Blackstone handelte. Weiter hat die Blackstone gesponserte Kaufempfehlungen mit Kurszielen weit über den tatsächlich bezahlten Börsenkursen publiziert, die auf teilweise unzutreffenden Informationen basierten.
Verstösse gegen Offenlegungspflichten
Die FINMA stellte fest, dass ein Organ der Gesellschaft die Meldung seiner eigenen Beteiligungen erst auf Nachhaken der FINMA korrigierte. Zudem hat die Blackstone Resources AG eigene Aktienanteile falsch berechnet und gemeldet und damit gegen Offenlegungspflichten verstossen.
FINMA schafft mit allgemeiner Marktaufsicht Transparenz für die Marktteilnehmer
Insgesamt stellt die FINMA somit bei der Blackstone Resources AG und einem ihrer Organe Marktmanipulationen und Verstösse gegen Offenlegungspflichten fest. Die Blackstone Resources AG ist kein von der FINMA beaufsichtigtes Institut. Der Entscheid der FINMA ergeht im Rahmen der allgemeinen Marktaufsicht. Die Möglichkeiten der Finanzmarktaufsicht, in solchen Fällen Massnahmen zu ergreifen, sind limitiert. Die FINMA stand im vorliegenden Verfahren mit der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der SIX Exchange Regulation (Selbstregulierung der Börse) in Kontakt. Mit ihrer Kommunikation sorgt die FINMA dafür, dass Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer über manipulative Aktivitäten in Kenntnis gesetzt werden.
Patric Eymann, Leiter des Geschäftsbereichs Enforcement, unterstreicht vor dem Hintergrund des vorliegenden Falles: "Marktmanipulationen beeinträchtigen einen fairen und transparenten Handel. Sie untergraben das Vertrauen der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer in die Märkte. Die FINMA wird daher weiterhin konsequent und hartnäckig Verdachtsfällen auf marktmissbräuchliches Verhalten nachgehen."
Kontakt:
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tobias.lux@finma.ch
und
Vinzenz Mathys, Mediensprecher
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vinzenz.mathys@finma.ch