Ende Jahr endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Institute, die ihr Gesuch jetzt vorbereiten und bis zum 30. Juni 2022 bei einer Aufsichtsorganisation einreichen, sind für das Ende der Übergangfrist vorbereitet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt die wichtigsten Meilensteine des Prozesses für eine Bewilligung als Vermögensverwalter und Trustees in einer Aufsichtsmitteilung dar.
Die FINMA veröffentlicht eine Aufsichtsmitteilung, um Vermögensverwaltern und Trustees die notwendigen Schritte im Bewilligungsverfahren und den entsprechenden Zeitplan aufzuzeigen und Empfehlungen für die Umsetzung der Pflichten gemäss FINIG mitzuteilen.
Die FINMA empfiehlt allen Instituten ausdrücklich, das vollständige Bewilligungsgesuch bis zum 30. Juni 2022 einer Aufsichtsorganisatin (AO) einzureichen. Denn für das Anschlussverfahren bei der AO muss genügend Zeit eingeplant werden. Die Bestätigung für einen AO-Anschluss ist ein wichtiger Meilenstein, bevor bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden kann.
Vermögensverwalter und Trustees müssen sich seit dem 1. Januar 2020 von der FINMA bewilligen und von einer AO beaufsichtigen lassen. Für bestehende Vermögensverwalter und Trustees gilt eine Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2022, um spätestens bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch einzureichen. Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Institute, die geltenden Fristen einzuhalten. Die Übergangfrist kann nur in besonderen Einzelfällen erstreckt werden.