Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an. Einerseits präzisiert sie den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen. Andererseits aktualisiert sie den Katalog abrechnungspflichtiger Zinsderivate. Die FINMA führt dazu eine Anhörung bis am 5. Juli 2022 durch.
Die FINMA passt die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA in zwei unabhängigen Themen an und führt dazu eine Anhörung bis zum 5. Juli 2022 durch.
Erstens präzisiert die FINMA in der Verordnung den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen (Art. 39 FinfraG). Ziel ist es, die Qualität der Meldungen nachhaltig zu verbessern und Lücken in der Handelsüberwachung und der Marktaufsicht zu schliessen. Bezüglich den Transaktionsmeldungen über Derivate, die kotierte Aktien als Basiswert haben, wird präzisiert, dass zusätzliche relevante Informationen zu den zugrundeliegenden Basiswerten sowie zu den wertbestimmenden Merkmalen gemeldet werden müssen, damit diese bei der Handelsüberwachung einbezogen werden können. Die Meldepflichtigen haben Derivatetransaktionen vollständig und korrekt zu melden, denn sie sind für die Marktaufsicht zentral.
Zweitens aktualisiert die FINMA als Reaktion auf die Benchmark-Reform (Ablösung der Referenzzinsätze wie LIBOR) den Katalog abrechnungspflichtiger Zinsderivate, die über eine zentrale Gegenpartei abzurechnen sind. Dabei orientiert sich die FINMA wie bis anhin eng am EU-Recht.
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