FINMA verlängert Schutzmassnahmen bei Sberbank (Switzerland) AG
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verlängert die Dauer ihrer Massnahmen bei der Sberbank (Switzerland) AG bis und mit dem 30. September 2022.
Am 4. März 2022 informierte die FINMA, dass sie bei der Sberbank (Switzerland) AG Schutzmassnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger ergriffen hatte. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot (vgl. Medienmitteilung). Diese Massnahmen wurden bereits per 2. August 2022 verlängert (vgl. Meldung).
Nachdem die Massnahmen zwischenzeitlich für kurze Zeit und teilweise aufgehoben wurden (vgl. Medienmitteilung), damit die Bank Forderungen von nicht sanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern erfüllen konnte, werden die Massnahmen nun aufgrund des internationalen Sanktionsumfelds bis und mit dem 30. September 2022 verlängert. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nimmt seine Funktion weiter wahr.