Der Bundesrat hat am 31. August 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland in Kraft gesetzt. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.
Als Reaktion auf die anhaltende Militäraggression Russlands in der Ukraine hatte die EU am 21. Juli 2022 neue Sanktionsmassnahmen verabschiedet (Paket zur Aufrechterhaltung und Anpassung). Per 31. August 2022 übernimmt der Bundesrat nun die technischen Massnahmen zur Aufrechterhaltung und Anpassung. Damit werden vor allem bestehende Sanktionen angepasst, wie etwa die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, das Verbot, Einlagen entgegenzunehmen, oder Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten.
Die Änderungen sind am 31. August 2022 um 18.00 Uhr in Kraft getreten.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.