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Medienmitteilung
2023
Vermögensverwalter und Trustees

Ablauf der Übergangsfrist: FINMA informiert über Stand der Bewilligungen bei Vermögenverwaltern und Trustees

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt in einer Aufsichtsmitteilung einen Überblick über die Zahlen erhaltener und bewilligter Gesuche von Vermögensverwaltern und Trustees per Ende 2022.

In ihrer Aufsichtsmitteilung 02/2023 gibt die FINMA den aktuellen Stand im Bewilligungsprozess bei Vermögensverwaltern und Trustees bekannt. Bis Jahresende 2022 und damit bei Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist sind bei der FINMA insgesamt 1699 Bewilligungsgesuche eingegangen. Per 31. Dezember 2022 hat die FINMA 670 Instituten (642 Vermögensverwaltern, 22 Trustees sowie sechs Instituten als Vermögensverwalter und Trustees) eine Bewilligung erteilt. 1060 Institute haben der FINMA mitgeteilt, dass sie kein Gesuch einreichen werden.

Rund 1000 Gesuche pendent

Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die FINMA gegen Ende der Übergangsfrist erwartungsgemäss sehr viele Bewilligungsgesuche erhalten hat. Per 31. Dezember 2022 waren über 1000 Gesuche pendent. Die FINMA ist organisatorisch auf diese grössere Anzahl Gesuche vorbereitet. Trotzdem ist 2023 aufgrund der vielen pendenten Fälle insgesamt mit einer längeren Dauer des FINMA-Bewilligungsprozesses und insbesondere mit längeren (initialen) Reaktionszeiten zu rechnen. Im Einzelfall bleibt die Bearbeitungsdauer sowie die entsprechenden Kosten eines Gesuchs stark von dessen Qualität und Komplexität abhängig.


Institute, die ihr Gesuch fristgerecht bei der FINMA eingereicht haben, können ihre Geschäftstätigkeit fortführen, bis die FINMA über die Bewilligung entschieden hat. Die FINMA hat Ende November 2022 für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die Möglichkeit geschaffen, auf der digitalen Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA selbständig ein Nachweisformular mit Angaben zum Status des Bewilligungsgesuches herunterladen zu können.

Konsequenzen von unbewilligter Tätigkeit

Vermögensverwalter und Trustees, welche die fristgerechte Einreichung ihres Bewilligungsgesuchs verpasst haben und trotzdem auch im Jahr 2023 gewerbsmässig tätig sind, drohen neben aufsichtsrechtlichen Massnahmen auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Geldstrafen oder Bussen bei Strafverfahren können bis zu 250 000 Franken betragen.


Seit 2020 hat die FINMA 307 Abklärungen wegen Verdachts auf unerlaubte Tätigkeit eröffnet. Ausserdem erstattete sie bis zum 31. Dezember 2022 insgesamt 27 Strafanzeigen wegen eines Verdachts auf eine unbewilligte Vermögensverwaltungs- oder Trusteetätigkeit. Zudem setzte die FINMA 153 Institute auf ihre Warnliste, mit der die FINMA auf Institute hinweist, die ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind und über keine Bewilligung verfügen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

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FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023

Stand des Bewilligungsprozesses bei Vermögenverwaltern und Trustees

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