Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verabschiedet die totalrevidierte Datenverordnung FINMA und setzt diese am 1. September 2023 in Kraft. Mit dieser Totalrevision setzt die FINMA das revidierte Schweizer Datenschutzrecht in ihrer Datenverordnung um.
Die Datenverordnung FINMA führt aus, wie die FINMA bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Daten bearbeitet. Mit der Totalrevision ihrer Datenverordnung ergänzt und präzisiert die FINMA die bestehenden Ausführungsvorschriften vor dem Hintergrund der revidierten Bundesregelungen zum Datenschutz.
Mit der Totalrevision der Verordnung sieht die FINMA materiell keine Anpassung ihrer bestehenden Praxis der Datenbearbeitung vor. Die Inkraftsetzung der totalrevidierten Datenverordnung FINMA erfolgt zeitgleich mit dem totalrevidierten Datenschutzrecht des Bundes am 1. September 2023.