Am 1. Januar 2024 treten das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung in Kraft. Mit der neuen Regulierung erhöhen sich die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt die wichtigsten nächsten Schritte für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in einer Aufsichtsmitteilung dar.
Die FINMA veröffentlicht eine Aufsichtsmitteilung mit den wichtigsten nächsten Schritten für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Sie beleuchtet darin die Pflichten der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler nach revidiertem Recht und was dies für sie ab dem 1. Januar 2024 bedeutet. Darüber hinaus wird die FINMA im Oktober 2023 Informationsveranstaltungen für interessierte ungebundene und gebundene Versicherungsvermittlerinnen in Bern, Lausanne und Dübendorf durchführen (Anmeldung).
Zusätzlich informiert die FINMA mit einer neuen Webpage über das Thema. Die Page fasst die wichtigsten neuen Anforderungen an die Versicherungsvermittlung kompakt zusammen und enthält auch ein informatives Erklärvideo.
Am 1. Januar 2024 treten das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung in Kraft. Zum besseren Schutz der Kundinnen und Kunden werden die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung erhöht. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt zugelassen werden, welche diese erhöhten Anforderungen erfüllen.