Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA revidiert die Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA und verschiedene Rundschreiben für Versicherungen. Damit werden die Anpassungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und in der Aufsichtsverordnung nachvollzogen. Die FINMA führt dazu eine Anhörung bis zum 22. November 2023 durch.
Das Parlament hat 2022 das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Bundesrat 2023 die Aufsichtsverordnung (AVO) revidiert. Diese Anpassungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und machen eine Überarbeitung der Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA (AVO-FINMA) sowie verschiedener FINMA-Rundschreiben im Versicherungsbereich nötig.
Die Anpassungen umfassen unter anderem die Bestimmungen zum Schweizer Solvenztest (SST), zum gebundenen Vermögen und zu den versicherungstechnischen Rückstellungen. Diese Themen werden neu hauptsächlich in der AVO-FINMA geregelt. Dies ermöglicht es der FINMA, insgesamt fünf Rundschreiben abzuschaffen. Andere Rundschreiben werden teilweise stark gekürzt. Weitere Anpassungen betreffen die Umsetzung der Transparenzvorschriften für Lebensversicherungen, technische Aspekte zur Aufsicht über die Versicherungsvermittler und die Aufgaben des verantwortlichen Aktuars und der Gruppenaktuarsfunktion.
Die FINMA führt zur Revision der AVO-FINMA und der FINMA-Rundschreiben eine öffentliche Anhörung bis am 22. November 2023 durch.