Mit verschiedenen Massnahmen schreitet die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in der Umsetzung der für sie relevanten Empfehlungen des «Network for Greening the Financial System» voran. Als Mitglied dieses Netzwerks unterstützt die FINMA dessen Ziele, die finanziellen Risiken des Klimawandels und anderen Naturveränderungen besser zu verstehen und zu steuern.
Das «Network for Greening the Financial System» (NGFS) hat heute eine Erklärung über seinen Beitrag zu den Zielen der UN-Klimakonferenz 2023 (COP28) veröffentlicht. Die FINMA ist seit 2019 Mitglied dieses Netzwerks. Seither integriert die FINMA klimabezogene Finanzrisiken stufenweise in ihre Aufsichtstätigkeit – dies in einer strategischen, proportionalen und risikobasierten Art und Weise.
Die Massnahmen der FINMA orientieren sich an den unverbindlichen NGFS-Empfehlungen sowie an Vorgaben und Leitlinien von internationalen Standardsetzungsgremien wie der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) und die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) (FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2023). Zusammen mit ihrer Greenwashing-Bekämpfung trägt die FINMA so zu einem nachhaltigeren Finanzplatz bei. Folgende prioritären Massnahmen verfolgt die FINMA aktuell.
Neues Rundschreiben zu Klima- und weiteren Naturrisiken
Die FINMA erarbeitet derzeit ein neues FINMA-Rundschreiben "Naturbezogene Finanzrisiken", das für Banken und Versicherungen gelten soll. Damit will die FINMA die Anforderungen an das Risikomanagement der Institute in Bezug auf klima- und weitere naturbezogene Finanzrisiken konkretisieren. Das Rundschreiben wird die aktuellen Empfehlungen der internationalen Standardsetzer, insbesondere des BCBS und der IAIS sowie Teile der NGFS-Empfehlungen aufnehmen. Die FINMA wird dazu im ersten Quartal 2024 eine öffentliche Anhörung starten.
Transparenz zu Klimarisiken
Weiter wird die FINMA 2024 prüfen, ob aufgrund der vielseitigen Entwicklungen im Bereich der Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Revision der geltenden FINMA-Offenlegungsanforderungen angezeigt ist. Die FINMA förderte bereits 2021 die vom NGFS und anderen internationalen Gremien geforderte Erhöhung der Klimarisiko-Transparenz, indem sie die Anforderungen an die Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken für grössere Banken und Versicherungen konkretisierte.
Ab 2024 werden in der Schweiz zahlreiche Banken und Versicherungen zudem die neue Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange umsetzen. Die neuen Verordnungsanforderungen stützen sich auf das Obligationenrecht ab und sind teilweise umfassender als die bestehenden FINMA-Anforderungen (z.B. "doppelte Wesentlichkeit", Pflicht zur Offenlegung von Transitionsplänen), aber gut mit diesen kompatibel. Die FINMA ist nicht für die Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung zivilrechtlicher Pflichten von Beaufsichtigten zuständig. Die systematische Einhaltung der massgebenden zivilrechtlichen Pflichten durch die Beaufsichtigten ist aber Bestandteil des aufsichtsrechtlichen Erfordernisses einer einwandfreien Geschäftstätigkeit. Die Institute müssen also so organisiert und geführt sein, dass die Einhaltung ihrer zivilrechtlichen Pflichten insgesamt gewährleistet ist.
Stärkung der Datengrundlage zur Beurteilung von Klimarisiken
Wie die Beaufsichtigten braucht auch die FINMA Daten zur Einschätzung von Klimarisiken. Zu diesem Zweck erarbeitet sie gegenwärtig eine Datenerhebung in diesem Bereich. Diese soll diverse Eigenschaften und Transmissionskanäle von Klimarisiken abdecken. Die Datenerhebung wird 2024 erstmals und nur bei den grösseren Instituten (Aufsichtskategorien 1 bis 3) durchgeführt. Ausserdem dient sie als wichtige Grundlage zur Erfüllung der vom Parlament im CO2-Gesetz geplanten Berichterstattungspflicht der FINMA zu Klimarisiken.
Integrierte Sicht auf Naturrisiken
Die FINMA teilt die Einschätzung des NGFS, dass eine integrierte Betrachtungsweise von Klimarisiken und weiteren naturbezogenen Risiken wie der Biodiversitätsverlust sinnvoll ist. Klimawandel und Biodiversitätsverlust sind eng verbunden, wie dies beispielsweise 2021 im Bericht «Biodiversity and climate change» des IPCC und IPBES festgehalten wurde, und stellen Treiber von potenziell relevanten Finanzrisiken für Finanzinstitute dar. Die FINMA wird diese umfassende Sicht auf Naturrisiken zunehmend, wo sinnvoll und möglich, in ihre Praxis integrieren, so beispielsweise im oben erwähnten Rundschreiben.
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch