Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Er reagiert damit auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und schliesst sich der Europäischen Union (EU) an, welche im Dezember ihr zwölftes Sanktionspaket verabschiedet hat. Der Bundesrat hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.
Die Massnahmen des zwölften Sanktionspakets haben prioritär zum Ziel, die Um- und Durchsetzung der erlassenen Sanktionen zu stärken sowie deren Umgehung zu bekämpfen und zu verhindern.
Im Finanzbereich wird es russischen Staatsangehörigen und in Russland niedergelassenen natürlichen Personen untersagt, Unternehmen in der Schweiz zu kontrollieren, welche Dienstleistungen in Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten erbringen.
Die neuen Massnahmen treten am 31. Januar 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.