Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die reviderte Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA (AVO-FINMA) und verschiedene revidierte Rundschreiben für Versicherungen. Damit werden die Anpassungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und in der Aufsichtsverordnung nachvollzogen. Die Anpassungen in der AVO-FINMA und den Rundschreiben treten am 1. September 2024 in Kraft.
Das Parlament hat 2022 das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Bundesrat 2023 die Aufsichtsverordnung (AVO) revidiert. Diese Anpassungen traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Im Zuge der Gesetzesrevision überarbeitete die FINMA verschiedene Regulierungsgefässe im Versicherungsbereich. In der revidierten AVO-FINMA nimmt die FINMA technische Ausführungen vor, die der Bundesrat in der AVO an die FINMA delegiert hat. In diesem Zusammenhang wurden auch mehrere Rundschreiben erneuert. Die FINMA führte eine öffentliche Anhörung zu den Anpassungen durch.
Die Anpassungen umfassen unter anderem die Bestimmungen zum Schweizer Solvenztest (SST), zum gebundenen Vermögen und zu den versicherungstechnischen Rückstellungen. Diese Themen werden neu hauptsächlich in der AVO-FINMA geregelt. Dies ermöglichte es der FINMA, insgesamt fünf Rundschreiben abzuschaffen. Andere Rundschreiben wurden teilweise stark gekürzt. Weitere Anpassungen betreffen die Umsetzung der Transparenzvorschriften für Lebensversicherungen, technische Aspekte zur Aufsicht über die Versicherungsvermittler und die Aufgaben des verantwortlichen Aktuars und der Gruppenaktuarsfunktion.
Die revidierte AVO-FINMA und die revidierten Rundschreiben treten am 1. September 2024 in Kraft.