News

Medienmitteilung
2024

FINMA anerkennt Mindeststandards zur Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Selbstregulierung der Versicherungsbranche zur Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler als Mindeststandards. Diese steht in Verbindung zur neuen Regulierung der Versicherungsvermittlung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Die FINMA wird die Anwendung der Mindeststandards überwachen und insbesondere bei Verletzungen der gesetzlichen Schutzziele Massnahmen ergreifen. Die neue Selbstregulierung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Im Rahmen der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung wurde die Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildungsanforderungen der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler an die Versicherungsbranche delegiert. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die besonderen Erfordernisse der Branche in sinnvollen, praxisnahen und anpassungsfähigen Bildungsstandards erfasst werden. Als Branchenorganisation hat der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV) die Mindeststandards gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausgearbeitet und der FINMA als verbindliche branchenweite Selbstregulierung zur Anerkennung vorgelegt.

Qualitätsstandards für verbesserten Kundenschutz

Mit der neuen Regulierung gelten die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung für sämtliche Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, sowohl für die ungebundenen als auch für die gebundenen.


Das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel ist, den Kundenschutz im Bereich der Versicherungsvermittlung zu verbessern. Dazu sind angemessene Qualitätsanforderungen für die Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich, die die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler für ihre Tätigkeit benötigen. Diese Anforderungen müssen zwingend die Komplexität der vermittelten Produkte berücksichtigen und auch die Schutzbedürftigkeit der Versicherungsnehmerinnen und -nehmern.


Die Mindeststandards gelten für alle vermittelnd Tätigen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beratungsgespräche beim Verkauf von Versicherungsprodukten mit der nötigen Qualität durchgeführt werden. Die neuen Bestimmungen setzen detaillierte Kenntnisse über die Versicherungsprodukte und die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen voraus. Gebundene und ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler müssen sich inskünftig über eine bestandene Fachprüfung ausweisen können sowie regelmässige Weiterbildungen absolvieren.


Die FINMA wird die Anwendung der neuen Selbstregulierung durch beaufsichtigte Versicherungen sowie Vermittlerinnen und Vermittler beobachten und eingreifen, falls die Ziele des Kundenschutzes gefährdet erscheinen.

Prüfungen auf Basis der neuen Bestimmungen

Die Mindeststandards treten am 1. Oktober 2024 in Kraft. Der VBV ist für die technische Umsetzung verantwortlich, so dass ab August 2025 die Prüfungen nach diesem neuen Regime durchgeführt werden können. In der Zwischenzeit gelten die Übergangsbestimmungen, die in den Mindeststandards festgelegt sind.

Kontakt

Patrizia Bickel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

Medienmitteilung

FINMA anerkennt Mindeststandards zur Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler

Zuletzt geändert: 23.08.2024 Grösse: 0.28  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Backgroundimage