Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schafft Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis im Bereich der konsolidierten Aufsicht nach BankG und FINIG. Sie hat dazu ein Rundschreiben entworfen, das den Umfang sowie den Inhalt der konsolidierten Aufsicht präzisiert. Zum neuen Rundschreiben führt die FINMA eine öffentliche Anhörung bis zum 1. November 2024 durch.
Die konsolidierte Aufsicht soll primär sicherstellen, dass sämtliche von einer Finanzgruppe eingegangenen Risiken von der Aufsicht erfasst werden. Die FINMA verfügt im Bereich der konsolidierten Aufsicht von Finanzgruppen nach
BankG und
FINIG über eine langjährige, gefestigte Aufsichtspraxis. Die Kommunikation der Aufsichtspraxis an betroffene Institute erfolgte bisher im Rahmen von Einzelfallentscheiden. Das Rundschreiben legt diese Praxis dar und umfasst Klarstellungen sowie Präzisierungen in ausgewählten Bereichen, die aus Aufsichtsperspektive zentral sind.
Das Rundschreiben führt die Voraussetzungen über den Einbezug der Gruppengesellschaften in die konsolidierte Aufsicht (regulatorischer Konsolidierungskreis) aus. Massgebend sind die Tätigkeit des Unternehmens im Finanzbereich und der Bestand einer wirtschaftlichen Einheit, einer rechtlichen Beistandspflicht oder eines faktischen Beistandszwangs (Art. 21 BankV).
Die konkreten Auswirkungen der konsolidierten Aufsicht basieren auf den Vorgaben der Bankenverordnung (Art. 24 BankV). Die im Rundschreiben aufgeführten Anforderungen lassen sich nach quantitativen sowie qualitativen Elementen gruppieren, unter letztere fallen beispielsweise Elemente der Corporate Governance auf Gruppenstufe.
Mit den Ausführungen zur Praxis schafft die FINMA mehr Klarheit bei Auslegungsfragen zum Umfang und Inhalt der konsolidierten Aufsicht.