Die Wechselsaison bei den Krankenversicherern ist noch in vollem Gange. Nach wie vor gehören lästige Werbeanrufe dazu. Seit dem 1. September 2024 ist die telefonische Kaltakquise im Bereich Krankenkassenvermittlung sowohl für alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler als auch Versicherungsunternehmen gesetzlich verboten. Gegen vier Versicherungs- und Vermittlerunternehmen hat die FINMA Untersuchungen eingeleitet.
Der Bundesrat verabschiedete am 14. August 2024 die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Damit wurden diverse Bestimmungen der Branchenvereinbarung "Vermittler 3.0" zwischen den Krankenversicherungsverbänden Santésuisse und Curafutura per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Dazu zählt auch das Verbot der telefonischen Kaltakquise.
FINMA sanktioniert im Bereich Krankenzusatzversicherung
Die neue Regulierung überträgt zusätzliche Aufgaben an die FINMA. Im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung ist sie somit für die Sanktionierung bei Verstössen gegen das Kaltakquise-Verbot verantwortlich. Im Bereich der Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP) bleibt das Bundesamt für Gesundheit BAG zuständig.
Seit September 2024 können Betroffene auf der Webseite der FINMA Verstösse gegen das Kaltakquise-Verbot melden. Diese Möglichkeit wird von der Öffentlichkeit rege genutzt. Nach etwas mehr als zwei Monaten sind bei der FINMA bereits über 100 Meldungen mit konkreten Hinweisen eingegangen.
Vier Untersuchungen eingeleitet
Die FINMA wertet die eingehenden Meldungen strukturiert aus. Dort, wo ein Verstoss gegen die neue Regulierung vermutet wird, klärt sie vertieft ab. Seit dem 1. September 2024 hat die FINMA in diesem Zusammenhang gegen vier Versicherungs- und Vermittlerunternehmen Untersuchungen eingeleitet. Ziel dabei ist es, missbräuchliche Tätigkeit sofort zu stoppen. Die FINMA kann auch organisatorische Massnahmen bei den fehlbaren Unternehmen einverlangen oder die Bewilligung entziehen. Im Bereich der Verstösse gegen die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer erfolgen zudem Strafanzeigen.
Weiter gibt es Hinweise darauf, dass Marktteilnehmende versuchen, das Verbot der Kaltakquise über andere Kommunikationskanäle zu umgehen. Soweit es in ihrer Kompetenz liegt, nimmt die FINMA auch solche Umgehungsversuche genauer unter die Lupe.
Prävention zum Schutz der Versicherten
Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen, sieht die FINMA als ihre Kernaufgabe. So setzt sie sich auch verstärkt im Bereich der Prävention ein. Ein Kurzvideo erklärt, auf welche Punkte potenzielle Versicherte besonders achten müssen, wenn sie sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen. "Es ist wichtig, dass die Versicherten ihre Rechte kennen und auf den Erhalt der notwendigen Informationen beharren", sagt Markus Geissbühler, Abteilungsleiter digitale Aufsicht über Versicherungen und Vermittler bei der FINMA. Im Zusammenhang mit telefonischen Beratungen ist es zwingend, dass die Identität der anrufenden Beratungsperson bekannt ist. Ebenfalls muss Klarheit darüber herrschen, für welches Unternehmen und für welche Versicherungsgesellschaften die Beratungsperson arbeitet. Eine schriftliche Bestätigung, die die wichtigsten Punkte des Beratungsgesprächs festhält, kann ebenfalls hilfreich sein, um allfälligen Missbrauch bei Vertragsabschluss zu verhindern.
Weitere Informationen zum Schutz der Versicherten finden Sie auf der Webseite der FINMA.