Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publiziert heute das neue Rundschreiben "Naturbezogene Finanzrisiken". Sie konkretisiert damit ihre Aufsichtspraxis zum Management von klima- und weiteren naturbezogenen Finanzrisiken. Das Rundschreiben gilt für Banken und Versicherer und tritt stufenweise ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Mit dem neuen FINMA-Rundschreiben kommuniziert die FINMA ihre Erwartungen an Banken und Versicherer in Bezug auf das Management von klima- und weiteren naturbezogenen Finanzrisiken. Das Ziel des Rundschreibens ist es, die Resilienz der Beaufsichtigten gegenüber diesen Risiken zu stärken und damit auch deren Kundinnen und Kunden sowie den Finanzplatz Schweiz zu schützen. In Bezug auf die erfassten Risiken verfolgt die FINMA einen breiten Ansatz, welcher über den Klimawandel hinaus auch andere potenziell relevante Naturrisiken berücksichtigt. Die FINMA orientiert sich dabei an internationalen Rahmenwerken und Standards und richtet dabei in Anwendung des Prinzips der Proportionalität höhere Erwartungen an grössere und komplexe Institute.
Das Rundschreiben wurde in der Anhörung umfassend und intensiv diskutiert. Im Grundsatz begrüsste eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden die Konkretisierung der Aufsichtserwartungen in diesem Bereich. Im Detail gingen die Vorstellungen jedoch weit auseinander. Branchenverbände reichten überwiegend kritische Stellungnahmen ein, während sich Vertretende des Umweltschutzes, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft positiv äusserten und noch weitergehende Bestimmungen anregten. Die FINMA hat verschiedene Punkte aus der Anhörung aufgenommen und im Rundschreiben umgesetzt.
Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt zu Beginn ausschliesslich für klimabezogene Finanzrisiken. Damit wird dem unterschiedlichen Maturitätsgrad der Themenfelder "Klimarisiken" und "weitere Naturrisiken" sowie dem Vorbereitungsstand der Institute Rechnung getragen. Banken und Versicherer der Aufsichtskategorien 3 bis 5 haben ein Jahr länger Zeit, um die Bestimmungen in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken zu erfüllen (bis 1. Januar 2027). Ab dem 1. Januar 2028 gilt das Rundschreiben für sämtliche naturbezogenen Finanzrisiken.
Die FINMA wird entsprechend ihren strategischen Zielen 2025 bis 2028 darauf hinwirken, dass die Institute klima- und weitere naturbezogene Finanzrisiken berücksichtigen und gegenüber diesen Risiken widerstandsfähig bleiben. Die Umsetzung des Rundschreibens ist eine wichtige Grundlage dafür und wird von der FINMA entsprechend proaktiv begleitet werden.