Im Rahmen der Datenerhebung müssen die betroffenen Institute jährlich Daten zu Risikopositionen, Hebelfinanzierung (Leverage), Liquidität und Gegenparteirisiken der verwalteten oder administrierten Fonds bereitstellen. Die Daten sollen dazu dienen, die Qualität der Aufsicht im Bereich Fondsverwaltung zu verbessern und Systemrisiken leichter zu identifizieren. Darüber hinaus ermöglichen die Daten eine bessere Beurteilung der mit den Finanzintermediären und deren Fonds verbundenen Risiken. Internationalen Standards und Vorschriften wird ebenfalls Rechnung getragen.
Die Erhebung erfolgt risikoorientiert. Die FINMA hat als Schwelle für die Datenerhebung ein Nettofondsvermögen von CHF 500 Millionen für schweizerische Fonds und von CHF 500 Millionen plus alternativer Anlagestrategie für ausländische Fonds festgelegt. Das bedeutet, kleinere Fonds, die keinen Einfluss auf die Systemstabilität haben, werden von der Datenerhebung nicht erfasst.
Die Angaben in der Erhebung beziehen sich jeweils auf das Stichdatum 31. Dezember. Die Erhebung wird anfangs Dezember auf EHP publiziert und die Frist für die Einreichung läuft bis Ende März des folgenden Jahres.