Kategorisierung

Bewilligungsträger nach FINIG und KAG unterliegen der risikobasierten Aufsicht der FINMA, die fünf Aufsichtskategorien unterscheidet. Neben der Kategorisierung beeinflusst ein periodisches Rating die Aufsichtsintensität und den Einsatz der Aufsichtsinstrumente.

Bewilligungsträger werden nach ihrer Risikowirkung für Gläubigerinnen und Gläubiger respektive Anlegerinnen und Anleger sowie für das Gesamtsystem und die Reputation des schweizerischen Finanzplatzes einer bestimmten Kategorie zugeordnet und entsprechend beaufsichtigt. Die Kategorie 1 umfasst äusserst grosse, bedeutende und komplexe Bewilligungsträger mit globaler Relevanz und sehr hohen Risiken. Das Risikopotenzial der Institute in den weiteren Kategorien nimmt stufenweise bis zur Kategorie 5 ab.

Bewilligungsträger nach FINIG und KAG: Aufsichtskategorien 3 bis 5

Die Bewilligungsträger nach FINIG und KAG sind in die Aufsichtskategorien 3 bis 5 eingeteilt. In die Aufsichtskategorie 3 fallen dabei Fondsleitungen und Vermögensverwalterinnen und -verwalter nach FINIG, sofern diese Vermögenswerte ab CHF 300 Mrd. verwalten und/oder administrieren.  In die Aufsichtskategorie 4 fallen Fondsleitungen und Vermögensverwalterinnen und -verwalter nach FINIG, sofern diese Vermögenswerte ab CHF 30 Mrd. verwalten und/oder administrieren. Die FINMA kann in begründeten Einzelfällen eine von den Schwellenwerten abweichende Einteilung vornehmen, sofern Art und Umfang der Geschäftstätigkeit persistente Risiken zur Folge haben, für die in einer Aufsichtskategorie mit geringerer Aufsichtsintensität ungenügend Rechnung getragen wird. Neben der Einteilung in Aufsichtskategorien erfolgt für jeden Bewilligungsträger ein periodisches Rating, das die Einschätzung der FINMA zu seiner aktuellen Situation, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Lage, der Organisation, der verwalteten und/oder administrierten Produkte sowie der Einhaltung von Verhaltensregeln beinhaltet.



Backgroundimage