Die FINMA trägt im Rahmen der Aufsicht über Institute mit Fintech-Bewilligung dem Umstand Rechnung, dass die Einlagen nicht der Einlagensicherung gemäss BankG unterliegen. Die gesetzlichen Grundlagen der Überwachung finden sich bezüglich die Institute mit Fintech-Bewilligung im Bankengesetz (BankG), der Bankenverordnung (BankV) sowie weitere Einzelheiten in den entsprechenden FINMA-Rundschreiben.
Informationen zu den spezifischen Anforderungen an das Prüfwesen betreffend Institute mit einer Fintech-Bewilligung finden Sie hier.
Jegliche Änderungen von Tatsachen, die der Bewilligung zugrunde liegen, sind der FINMA zu melden. Bei Änderungen von wesentlicher Bedeutung ist für die Weiterführung der Tätigkeit vorgängig die Bewilligung der FINMA einzuholen.