Mehrere Unternehmen bilden eine Versicherungsgruppe, wenn sie zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengeschlossen und in ihrer Gesamtheit hauptsächlich im Versicherungsbereich tätig sind. Ein Konglomerat unterscheidet sich von einer Gruppe dadurch, dass zusätzlich mindestens eine Bank oder ein Wertpapierhaus von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung Teil davon ist.
Die FINMA kann Versicherungsgruppen und Konglomerate mit Sitz in der Schweiz der Aufsicht unterstellen. Diese Gruppenaufsicht erfolgt ergänzend zur Aufsicht über die Einzelunternehmen.
Im Zentrum der Gruppenaufsicht steht die Analyse und Beurteilung der Risiken, welche die grossen, zumeist international tätigen Gruppen eingehen. Die Gruppen werden dabei aus einer konsolidierten Gesamtsicht betrachtet. Zudem analysiert und überwacht sie die gruppeninternen Vorgänge und Strukturen.
Analysen und Berichte über die Gruppen in ihrer Gesamtheit hinsichtlich Solvenzsicherung, Risikosituation und -konzentration sowie Erfüllung der Anforderungen an die Corporate Governance. Basis dafür sind periodische Daten- und Informationserhebungen
Präventive Massnahmen (falls nötig aufgrund von Kontrollen der gesetzlichen und regulatorischen Meldeplichten, Schwellenwerte und weiterer Anforderungen)
Interventionsmassnahmen im Falle von Zuwiderhandlungen gegen das Aufsichtsrecht
Im internationalen Umfeld nimmt die Gruppenaufsicht ihre Rolle als gruppenweiter Aufseher wahr, etwa mit der Durchführung von Supervisory Colleges