Auf diesen Seiten finden registrierte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler Informationen zur Überwachung durch die FINMA.
Informationen zu den Pflichten von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern finden sich auf der folgend verlinkte Seite. Sie betreffen sowohl natürliche Personen wie auch juristische Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Pflichten von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern
Informationen zu den Anforderungen an die Berichterstattung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern an die FINMA finden sich auf der folgend verlinkten Seiten.
Berichterstattung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern
Ungebundene und in Einzelfällen auch gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen. Auf der folgend verlinkten Seite findet sich der Zugriff auf die Registersuche.
Register der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler
Wenn Sie noch nicht als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler registriert sind und in der Versicherungsvermittlung tätig werden wollen, finden Sie alle notwendigen Informationen zur Bewilligung auf der folgend verlinkten Seite.
Bewilligung im Bereich der Versicherungsvermittlung
Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht im Bereich der Versicherungsvermittlung können via E-Mail an die Anschrift vermittler.aufsicht@finma.ch gestellt werden.