Neubewilligungen im Versicherungsbereich

Eine Bewilligung für die Aufnahme des Versicherungsgeschäfts wird erteilt, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen der Versicherten gewahrt sind.

Die Grundvoraussetzungen für eine Bewilligung eines Versicherungsunternehmens finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), weitere Anforderungen und Vorschriften sind in der Aufsichtsverordnung (AVO) sowie in FINMA-Rundschreiben näher beschrieben.

Zu den Grundvoraussetzungen gehören:

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft oder Genossenschaft

  • Mindestkapital: Je nach Versicherungszweig 3 bis 20 Millionen Schweizer Franken

  • Eigenmittel: Ausreichende freie und unbelastete Eigenmittel (Solvabilität)

  • Organisationsfonds: Gedeckte Kosten für Gründung, Aufbau und aussergewöhnliche Geschäftsausweitung

  • Unternehmenszweck: Tätigkeit nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft

  • Versicherungsunternehmen, welche die direkte Lebensversicherung betreiben, dürfen daneben nur die Unfall- und die Krankenversicherung betreiben

  • Ausländische Unternehmen müssen in der Schweiz eine Niederlassung haben und einen Generalbevollmächtigten bestellen

Neben den Grundvoraussetzungen gelten für jede Versicherungssparte weitere, ergänzende Bestimmungen:

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