Die Grundvoraussetzungen für eine Bewilligung eines Versicherungsunternehmens finden sich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), weitere Anforderungen und Vorschriften sind in der Aufsichtsverordnung (AVO) sowie in FINMA-Rundschreiben näher beschrieben.
Zu den Grundvoraussetzungen gehören:
Rechtsform: Aktiengesellschaft oder Genossenschaft
Mindestkapital: Je nach Versicherungszweig 3 bis 20 Millionen Schweizer Franken
Eigenmittel: Ausreichende freie und unbelastete Eigenmittel (Solvabilität)
Organisationsfonds: Gedeckte Kosten für Gründung, Aufbau und aussergewöhnliche Geschäftsausweitung
Unternehmenszweck: Tätigkeit nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft
Versicherungsunternehmen, welche die direkte Lebensversicherung betreiben, dürfen daneben nur die Unfall- und die Krankenversicherung betreiben
Ausländische Unternehmen müssen in der Schweiz eine Niederlassung haben und einen Generalbevollmächtigten bestellen
Neben den Grundvoraussetzungen gelten für jede Versicherungssparte weitere, ergänzende Bestimmungen: