Beurteilung von Bewilligungsprojekten und Vorfragen

Die FINMA prüft bereits im Vorfeld von Gesuchen Projekte, die in ein Bank- oder ein Wertpapierhaus-Bewilligungsverfahren münden können.

Die Vorprüfung soll es der FINMA ermöglichen, sich mit den Grundzügen des Projekts bekannt zu machen und eine erste regulatorische Standortbestimmung vorzunehmen. Die Initiantinnen und Initianten des Projekts erhalten so frühzeitig wertvolle Informationen zu allfälligen Bewilligungshindernissen oder anderen wichtigen Fragestellungen.


Im Hinblick auf einen ersten Kontakt ist der FINMA eine Projektpräsentation einzureichen, die mindestens folgende Angaben enthält:

  • Geschäftsmodell und Umschreibung der bewilligungspflichtigen Tätigkeit

  • Treibende Kräfte hinter dem Projekt

  • Finanzielle Ausstattung des Projekts und Herkunft der Mittel (aktuelle Zahlen verwenden)

  • Geplante Organisation

  • Falls das Projekt Teil einer Gruppe ist: Übersicht der Gruppenstruktur

  • Allfällige Hinweise auf erwähnenswerte Vorkommnisse, die für das Bewilligungsverfahren von Bedeutung sein könnten (z.B. Verfahren gegen potenzielle Gewährsträger)

  • Zeitplan

  • Vollmacht (falls vertreten)

Die FINMA entscheidet nach Erhalt der Projektpräsentation über die Opportunität einer Sitzung.


Isolierte Fragestellungen im Bewilligungskontext, deren Beantwortung für die Hauptsache von besonderer Bedeutung ist, können auf Ersuchen hin im Rahmen einer Vorfrage behandelt werden.


Projektpräsentationen sind in einer Amtssprache oder auf Englisch an die Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken zu richten.


Abklärungen zu Bewilligungsprojekten sind gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Gebühren- und Abgabenverordnung.

Kontakt: authorization@finma.ch

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