Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.
Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.
Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.
Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.
Aufsichtsrechtlich anrechenbare Eigenmittel von Banken
Prüfwesen (gültig bis 31.12.2023)
Prüfwesen
(gültig bis Ende 2019)
(gültig bis Ende 2020)
Grundlagen für die Erfassung von Liquiditätsrisiken sowie für die Berichterstattung zur Liquidität durch Versicherer
Limitierung gruppeninterner Positionen bei Banken
Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel
Vertrieb im Sinne der Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen