Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.
Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.
Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.
Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.
Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Eigenmitteln und der Liquidität
Grundlagen zum Bericht über die Finanzlage
anwendbar bis 31.12.2019
Grundlagen für die Durchführung einer Selbstbeurteilung der Risikosituation und des Kapitalbedarfs (ORSA) und für die Berichterstattung an die FINMA
Unterstellung, Organisation, Struktur, gruppeninterne Vorgänge sowie Berichterstattung von Versicherungsgruppen und -konglomeraten
Lebensversicherung
Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle (gültig bis 31.5.2021)
Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle
Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle (Gültig bis 31.07.2018)