Partei | Bank X |
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Bereich | Bewilligte |
Thema | andere |
Zusammenfassung | Die Bank X nahm in den Jahren 2009 und 2010 überproportional viele unversteuerte US-Kunden von anderen Schweizer Banken an. Sie verfolgte damit eine riskante Geschäftsstrategie in der Erwartung, dass diese US-Kunden u.a. im Rahmen des amerikanischen Steueramnestieprogrammes ihre unversteuerten Vermögen offenlegen würden. Mit dieser Strategie ging die Bank X für sie erkennbar hohe Risiken ein. Dafür waren ihre Risikomanagementprozesse (Analysen, Weisungen, Kontrollen etc.) unzureichend. So waren z.B. lange Zeit weder eine fundierte Risikoanalyse zur US-Geschäftsstrategie noch spezifische Weisungen bzw. Schulungen zum US-Kundengeschäft vorhanden. Insgesamt verfügte die Bank X über kein adäquates Risikomanagement in diesem Zusammenhang. Dadurch setzte die Bank sich und ihre Mitarbeiter unnötigen und unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken in den USA aus und verletzte auch das Gewährserfordernis (Art. 3 Abs. 2 Bst. c BankG). |
Massnahmen | Auflagen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands (Art. 31 FINMAG), Überprüfung der Massnahmen durch die Prüfgesellschaft (Art. 24 FINMAG) |
Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 14.11.2014 |