Partei | A (Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung) |
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Bereich | Bewilligte |
Thema | Berufsverbot/Tätigkeitsverbot |
Zusammenfassung | Die Bank X hat über Jahre hinweg systematisch gegen grundlegende Regeln des Kreditgeschäfts verstossen, ihre Pflicht zur Einhaltung der Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften verletzt und sich mehrfach aktiv und ohne Vornahme der notwendigen Abklärungen an potenziell strafbaren Geschäften beteiligt, bei welchen Aktiengesellschaften nach einem bei Gründungsschwindeln verwendeten Muster gegründet wurden. Hintergrund und Ursache der festgestellten Missstände waren u. a. eine äusserst ungenügende Compliance sowie ungelöste Interessenkonflikte. A hatte diese schweren Aufsichtsrechtsverletzungen zu verantworten, indem er diverse schwere Verstösse begangen hatte und für die festgestellten Missstände sowie die Vernachlässigung der Compliance und die schwerwiegenden Interessenkonflikte verantwortlich gewesen war. |
Massnahmen | Berufsverbot für die Dauer von fünf Jahren (Art. 33 FINMAG) |
Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 14.12.2018 |