2018-19

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Partei Händler A
Bereich Marktaufsicht
Thema Berufsverbot/Tätigkeitsverbot
Zusammenfassung

Händler A hat in mehreren Fällen mithilfe von anstehenden grossen Kundenaufträgen gezielt Aktienkurse beeinflusst, um kurzfristig Gewinne auf dem Tradingkonto einer nahestehenden Person zu realisieren. Zu diesem Zweck hat er Informationen zu laufenden oder anstehenden Kundenaufträgen aus dem Order-Flow der Bank geteilt. Damit lagen mehrere Fälle von verbotenem Front- und Parallel-Running und damit ein grober Verstoss gegen das Börsengesetz (Art. 11 Abs. 1 BEHG) vor.

Massnahmen

Berufs- und Tätigkeitsverbot von drei Jahren (Art. 33 FINMAG; Art. 35a BEHG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation -
Entscheiddatum 16.03.2018
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