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Bereich | Amtshilfe |
Thema | - |
Zusammenfassung | Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ersuchte die FINMA um internationale Amtshilfe wegen Verdachts auf Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Handel von Zertifikaten der X AG. Die BaFin hatte Börsengeschäfte ermittelt, welchen möglicherweise kein Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums zugrunde lag. Auch seien Handelsteilnehmer festgestellt worden, die sich im vorliegend recht illiquiden Handel besonders häufig gegenüberstanden. Die BaFin ersuchte für diejenigen Konten, über die nach ihren Erkenntnissen verdächtige Transaktionen getätigt worden waren, um Angabe u. a. der Identität der Kontoinhaber, um Konto- und Depoteröffnungsunterlagen und um die relevanten Auftrags- und Abrechnungsbelege. Die vom Amtshilfegesuch der Ba-Fin betroffenen Kontoinhaber wehrten sich gegen die Übermittlung der sie betreffenden Kontounterlagen, indem sie u. a. vorbrachten, dass die BaFin unbegründete Behauptungen vorbringe. Die FINMA wies diese Argumente zurück und bejahte die Zulässigkeit der Amtshilfe. Sie wies darauf hin, dass sie nicht – auch nicht vorfrageweise – eine materiell-rechtliche Beurteilung des Falles nach deutschem Recht vorzunehmen habe. Der von der BaFin dargestellte Sachverhalt enthalte genügend Indizien, um einen ausreichenden Anfangsverdacht auf eine Marktmanipulation zu begründen. |
Massnahmen | |
Rechtskraft | Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil B-794/2018 vom 4.7.2018 (letztinstanzlich). |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 19.01.2018 |