2021-05

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Partei
Bereich Bewilligte
Thema Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten, Einziehung
Zusammenfassung

Die Bank X führte über mehrere Jahre regelmässig Durchlauftransaktionen über drei Sitzgesellschaften im Umfang von gesamthaft rund USD 60 Mio. durch. Der Zweck und die Hintergründe dieser Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen blieben insgesamt unklar. Zudem bestanden intransparente personelle Verflechtungen, wie etwa eine geltend gemachte wirtschaftliche Berechtigung der betagten Mutter einer involvierten Person. Die FINMA stellte in diesem Zusammenhang bei der Bank X zahlreiche und erhebliche Mängel sowohl in Bezug auf die Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Pflichten als auch hinsichtlich der Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement fest. Die festgestellten Verfehlungen wurden u.a. durch eine mangelnde Compliance- und Risiko-Kultur innerhalb der Bank sowie Schwächen bei der Compliance und der internen Revision begünstigt. Die FINMA sah im Ergebnis die bankengesetzlichen Anforderungen an eine angemessene Verwaltungsorganisation (Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG), die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten (Art. 3 ff. GwG) sowie die Meldepflicht nach Art. 9 GwG in schwerer Weise verletzt.

Massnahmen

Organisatorische und operationelle Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG), Einziehung in der Höhe von rund CHF 240'000.-. (Art. 35 FINMAG).

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

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Entscheiddatum 23.07.2021
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