Partei | Bank X |
---|---|
Bereich | Bewilligte |
Thema | andere |
Zusammenfassung | Die Bank X bietet eine elektronische Plattform für den bilateralen Handel u.a. mit Forex-Derivaten an. Sie stellt Kurse im System zur Glattstellung der Derivatepositionen. Die FINMA kam diesbezüglich zum Schluss, dass die drei kumulativen Voraussetzungen gemäss Rz. 5 des FINMA-RS 2018/01 für das Vorliegen eines organisierten Handelssystems OHS erfüllt seien, und dass der vorliegende Glattstellungsmechanismus, welcher für den Derivatehandel typisch ist, nicht unter die Primärmarktausnahme fällt. |
Massnahmen | Feststellung, dass die Bank X ein organisiertes Handelssystem gemäss Art.42 Bst. c FinfraG betreibt. |
Rechtskraft | nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-4080/2022 |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 15.07.2022 |