2022-13

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Partei A (Mitglied des Kaders)
Bereich Bewilligte
Thema Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten, Berufsverbot/Tätigkeitsverbot
Zusammenfassung Über Konten bei der Bank X wurden in verschiedenen untersuchten Kundenbereichen über Jahre hinweg Geschäftsbeziehungen betreut und Transaktionen ausgeführt, die trotz teilweise erheblicher Warnzeichen bezüglich ihrer Hintergründe nur ungenügend abgeklärt wurden. Die Kundenbereiche lagen im Verantwortungsbereich von A und dieser hatte mangelhafte Abklärungen zu den betroffenen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen während Jahren und trotz zunehmender Risiken und Verdachtsmomente genehmigt. Die FINMA kam zum Schluss, dass A damit die schweren Verletzungen von Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie des Organisationserfordernisses (Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG) durch die Bank in entscheidendem Masse verantwortet und damit das Aufsichtsrecht schwer verletzt hat.
Massnahmen Berufsverbot von drei Jahren (Art. 33 FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation -
Entscheiddatum 02.12.2022
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