2022-27

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Partei X GmbH, natürliche Person A
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung Die X GmbH und A haben vom März 2015 bis März 2021 von 38 Personen insgesamt 172 Darlehen im Umfang von CHF 3'839'602.45 und EUR 18'000 entgegengenommen. Der ursprüngliche Hintergrund der Entgegennahme der Darlehen war die Finanzierung von verschiedenen geplanten Projekten, welche durch die X GmbH und A unterstützt werden sollten. Die entgegengenommenen Gelder wurden jedoch nicht in die Projekte investiert. Stattdessen wurden die Gelder angeblich in bar an Drittpersonen übergeben, die im Gegenzug grössere Geldsummen im Ausland freigeben sollten, was jedoch nicht eintraf. Gemäss den Darlehensverträgen bestand eine Rückzahlungsverpflichtung der X GmbH sowie A gegenüber den Darlehensgebern. Die X GmbH und A haben demnach gruppenweise gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderlichen Bewilligungen (Art. 3 BankG) zu verfügen.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m Art. 33 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von 3 Jahren (Art. 34 FINMAG)
Rechtskraft Ein gegen die Verfügung angestrengtes Beschwerdeverfahren wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgeschrieben, vgl. Abschreibungsentscheid B-1755/2022 vom 5.9.2022 (rechtskräftig)
Kommunikation -
Entscheiddatum 05.04.2022
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