2023-05

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Partei Finanzgruppe X (als Rechtsnachfolgerin der Finanzgruppe Y) und Bank Z
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung Im März 2021 verzeichneten mehrere Investmentbanken grosse Verluste auf-grund des Kollapses eines Family Offices in den USA. Den deutlich grössten Verlust erlitt die Finanzgruppe Y mit über fünf Milliarden US-Dollar. Die FINMA kam im Rahmen des in diesem Zusammenhang durchgeführten En-forcementverfahrens zum Ergebnis, dass bei der Finanzgruppe Y und der Bank Z im Untersuchungszeitraum gravierende Mängel hinsichtlich des Erfordernisses an eine angemessene Verwaltungsorganisation bestanden. Der Finanzgrupp bzw. der Bank war es insbesondere nicht möglich, die mit dem Family Office verbundenen erheblichen Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Die Finanzgruppe Y und die Bank Z haben damit das Organisationserfordernis gemäss Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG in schwerer und systematischer Weise verletzt. Die FINMA ordnete korrigierende Massnahmen an, die sich aufgrund des Zusammenschlusses der Finanz-gruppe X mit der Finanzgruppe Y an die weiterhin bestehende Bank Z sowie an die Finanzgruppe X als Rechtsnachfolgerin der Finanzgruppe Y richteten.
Massnahmen Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation Medienmitteilung der FINMA vom 24. Juli 2023
Entscheiddatum 14.07.2023
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