Partei | X AG |
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Bereich | Unerlaubt tätige Finanzdienstleister |
Thema | andere |
Zusammenfassung | Aufgrund von Hinweisen auf ein potenziell aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten der X AG leitete die FINMA eine formlose Vorabklärung ein. Die FINMA erbat die X AG in diesem Rahmen um Angaben zu ihrer Tätigkeit, wie namentlich die Art und den Umfang der von ihr erbrachten Dienstleistung im Bereich der Verwaltung von digitalen Vermögenswerten. Die X AG reagierte auf das Schreiben mit dem Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit der Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme frühstens 30 Tage nach erfolgter Akteneinsicht. |
Massnahmen | Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten war. |
Rechtskraft | Auf eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten; vgl. Urteil BVGer B-1751/2023 vom 23.5.2023 (rechtskräftig). |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 21.02.2023 |