Die FINMA veröffentlicht die strategischen Ziele des FINMA-Verwaltungsrats, in denen die mittel- und langfristigen Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit festgehalten sind. Die Publikation des Geschäftsberichts dient der Rechenschaftsablage.
Neben verschiedenen Statistiken und Kennzahlen veröffentlicht die FINMA auch Publikationen zu spezifischen Themen aus ihrer Tätigkeit. Dazu gehört die Datenbank der Kasuistik und Gerichtsentscheide aus dem Enforcement, Berichte, Referate und Artikel sowie Faktenblätter.
Vor dem Erlass eigener Verordnungen oder Rundschreiben führt die FINMA Anhörungen bei den Betroffenen durch.
Zu einzelnen Unternehmen und Personen kann die FINMA nur informieren, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis vorliegt. Dies geschieht in der Regel mit der Publikation von Medienmitteilungen.