Die zweite Säule der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Vorsorgeeinrichtungen nach BVG können die Kapitalbewirtschaftung und Risiken, die sie nicht selbst tragen können oder wollen, ganz oder teilweise an private Lebensversicherungsunternehmen abtreten. Diese BVG- oder Kollektivleben-Versicherer unterstehen als private Lebensversicherungsunternehmen der Aufsicht der FINMA. Sie
Um Transparenz über diesen wichtigen Bereich zu schaffen und um das Verhalten der privaten Versicherungsunternehmen positiv zu beeinflussen, publiziert die FINMA jährlich Angaben und Daten zur zweiten Säule in der Schweiz. Bis zur Berichtsperiode 2018 erschienen hierzu die Transparenzberichte und Offenlegungsschemata. Seit der Berichtsperiode 2019 finden sich die Angaben zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge direkt im Bericht über den Versicherungsmarkt.
Zusätzlich veröffentlicht die FINMA auf dieser Seite weiterhin die Offenlegungsschemata und neu Abbildungen zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge. Daraus lassen sich Stärken und Schwächen der Marktteilnehmer ablesen und Konkurrenzvergleiche ziehen. Dies kommt den Unternehmen, die Vorsorgeschutz suchen, und ihren Mitarbeitenden zugute.