Internationale Sanktionen können sich gegen Staaten oder natürliche und juristische Personen richten und den Finanzmarkt betreffen. Die FINMA informiert über Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung von internationalen Sanktionen und Finanzsanktionen gegen den Terrorismus auf ihrer Website.
Eine häufig angewandte internationale Sanktion ist das Wirtschafts- oder Handelsembargo. Dieses kann namentlich die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen einschliessen. Sanktionen, die auf Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats beruhen, werden in der Schweiz in der Form einer Verordnung des Bundesrates auf der Grundlage des Embargogesetzes umgesetzt. Daneben kann der Bundesrat selbstständige Blockierungsmassnahmen der Schweiz erlassen, sofern es die Interessen des Landes erfordern.
Auch die internationale Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung basiert auf Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Die UNO-Mitgliedstaaten müssen über Verfahren verfügen, um Vermögenswerte von Terroristen und terroristischen Organisationen sperren zu können. Zudem kann der UNO-Sicherheitsrat insbesondere gezielte Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen vorsehen, die von ihm als terroristisch bezeichnet («gelistet») wurden. Die Schweiz setzt die Vorgaben im Rahmen der bestehenden Strukturen und Verfahren der Geldwäschereigesetzgebung oder mit Erlassen gestützt auf das Embargogesetz um.
The Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium, das Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung entwickelt und fördert. Die Schweiz ist eines der FATF-Mitgliedsländer.
Die FINMA fordert alle Finanzintermediäre auf, die FATF-Informationen in ihren Risikomanagementstrategien zu berücksichtigen. Von anerkannten Selbstregulierungsorganisationen erwartet die FINMA, dass sie ihre Mitglieder informieren.
Die FINMA orientiert über Mitteilungen der FATF hinsichtlich Hochrisikoländer und Länder unter verstärkter Beobachtung auf ihrer Website und via MyFINMA.