Eine solche Vor-Ort-Kontrolle muss für die eigene Aufsichtstätigkeit der ersuchenden Behörde notwendig sein. Zwei Konstellationen sind vorgesehen (Art. 43 FINMAG).
Die ersuchende Finanzmarktbehörde ist
In der Praxis finden neben diesen direkten Prüfungen auch niederschwelligere Treffen zwischen schweizerischen Beaufsichtigten und ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden auf dem Gebiet der Schweiz statt.
Zur Abgrenzung der verschiedenen Formen des Informationsaustauschs hat die FINMA eine Wegleitung erstellt. Sie definiert den Inhalt von Meldungen und Gesuchen in diesem Zusammenhang und trägt dazu bei, die Durchführung von Treffen schweizerischer Beaufsichtigter mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden auf dem Gebiet der Schweiz zu erleichtern.