Systemrelevante Banken müssen der FINMA jährlich einen Recovery-Plan einreichen. In diesem Plan zeigt die Bank auf, mit welchen Massnahmen sie sich im Fall einer Krise nachhaltig stabilisieren und ihre Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann. Der Recovery-Plan bezieht sich also auf die Zeitspanne vor einer allfälligen Intervention der FINMA in der Resolution-Phase. Der Recovery-Plan bedarf der Genehmigung der FINMA.
Mit dem Notfallplan müssen die systemrelevanten Banken gegenüber der FINMA den Nachweis erbringen, dass sie ihre jeweiligen systemrelevanten Funktionen in einer Krise weiterführen können. Als systemrelevant gelten dabei nur Funktionen, die für die Schweizer Volkswirtschaft von Bedeutung sind. Die FINMA prüft die Massnahmen des Notfallplans im Hinblick auf deren Wirksamkeit im Fall einer drohenden Insolvenz der Bank.
Neben der Notfallplanung der Bank erstellt die FINMA für systemrelevante Banken einen Resolution-Plan. Im Fall der UBS erfasst der Notfallplan lediglich die Schweizer Gruppeneinheit als Trägerin der in der Schweiz systemrelevanten Funktionen. Die Recovery- und die Resolution-Planung betreffen die gesamte Gruppe.
Im Resolution-Plan legt die FINMA dar, wie eine von ihr angeordnete Sanierung oder Liquidation der systemrelevanten Bank durchgeführt werden kann. Der Fokus der Resolution-Planung liegt auf der zumindest teilweisen Fortführung der Geschäftsaktivitäten. In der Sanierung kann eine Bank grundlegend restrukturiert werden, indem bestimmte Geschäftseinheiten und -bereiche verkauft oder durch geordnetes Herunterfahren ganz eingestellt werden.
Die primäre Resolution-Strategie der FINMA für eine international tätige Schweizer Grossbank ist deren Sanierung. Nach dem Ansatz des Single Point of Entry (SPoE) führt die FINMA dazu auf Stufe der höchsten Konzerneinheit, der sogenannten Konzernobergesellschaft, einen sogenannten Bail-in zur Rekapitalisierung durch. Diese Konzernobergesellschaft ist bei der UBS die UBS Group AG. Der SPoE-Ansatz hat bei der UBS den Vorteil, dass die Heimaufsichtsbehörde (die FINMA) ein einheitliches Sanierungsverfahren über die gesamte Gruppe durchführen kann. Damit wird vermieden, dass verschiedene Behörden in unterschiedlichen Rechtsordnungen gleichzeitig konkurrierende Verfahren über verschiedene Gruppengesellschaften der Bank eröffnen. Dies würde zu komplexen und schwer zu bewältigenden Abgrenzungen führen.
Beim Bail-in werden die Gläubigerforderungen in Aktienkapital der Bank umgewandelt, wodurch die Eigenkapitalbasis der Bank wiederhergestellt werden kann. Der Bail-in kann nur dann erfolgreich sein, wenn genügend wandelbare Forderungen vorhanden sind, um die Eigenmittel der Bank wieder auf das erforderliche Mass anzuheben. Zu diesem Zweck haben systemrelevante Banken sogenannte Gone-Concern-Mittel zu halten. Diese stellen Verbindlichkeiten der Bank dar und bestehen üblicherweise in Form von spezifischen Schuldinstrumenten, sogenannten Bail-in-Bonds.
Führt eine Krise zu Verlusten in (ausländischen) Tochtergesellschaften, so stellt der SPoE-Ansatz sicher, dass diese Verluste ausgeglichen werden können. Dabei rekapitalisiert sich die Bankengruppe über konzerninterne Mechanismen. Die Konzernobergesellschaft gibt die durch die Ausgabe von Bail-in-Bonds aufgenommenen Mittel über interne Darlehen an die operativ tätigen Tochtergesellschaften weiter. Wenn eine solche Tochtergesellschaft übermässige Verluste erleidet, verzichtet die Konzernobergesellschaft auf die Rückzahlung der internen Darlehen. Die Verluste sind damit absorbiert.
Nach Durchführung eines Bail-in bei einer Grossbank ist mit umfassenden Restrukturierungen zu rechnen, die in einem von der FINMA zu genehmigenden konkreten Sanierungsplan definiert werden. Während der Bail-in die Rekapitalisierung und Erfüllung der regulatorischen Anforderungen wiederherstellt, soll mit der Restrukturierung eine erfolgsversprechende Fortführung der Geschäftsaktivität ermöglicht werden.
Die Resolution-Strategie zielt bei ZKB, Raiffeisen und PostFinance im Wesentlichen auf ihre Rekapitalisierung und Fortführung der Geschäftstätigkeit, auch wenn sich die Banken im Einzelnen deutlich unterscheiden. Insbesondere sind sie in unterschiedlichen Rechtsformen konstituiert: die ZKB als selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts, die Raiffeisen-Gruppe als Genossenschaftsverbund und die PostFinance als Aktiengesellschaft in indirektem Eigentum des Bundes. Diesen Unterschieden tragen die Resolution-Strategien im Einzelnen Rechnung.
Um die angestrebte Rekapitalisierung zu ermöglichen, müssen die Banken ausreichende Gone-Concern-Mittel halten. Im Gegensatz zur UBS planen die inlandorientierten systemrelevanten Banken, diese Anforderung zumindest teilweise mittels Reservierung von Kernkapital oder AT1 für den Fall einer Krise zu erfüllen (siehe hierzu auch die Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken).