Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen

Die FINMA ist zuständig für die Genehmigung der Stabilisierungspläne sowie die Erstellung von Abwicklungsplänen für systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen in ihrem Aufsichtsbereich.

Von der FINMA beaufsichtigte systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) unterstehen den gesetzlichen Vorgaben zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung (Recovery- und Resolution-Planung, RRP). Ziel dieser Planung ist, diese FMI im Krisenfall frühzeitig zu stabilisieren, sie zu sanieren oder sie in einen geordneten Marktaustritt zu führen. Hierdurch sollen negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität oder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vermieden werden.

Systemisch bedeutsame Schweizer Finanzmarktinfrastrukturen

FMI sind systemisch bedeutsam, wenn Risiken für die Finanzstabilität von ihnen ausgehen können. Die Bezeichnung einer FMI als systemisch bedeutsam sowie die Feststellung ihrer systemisch bedeutsamen Geschäftsprozesse obliegen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) auf Basis der im Finanzmarktinfrastrukturgesetz definierten Kriterien. Sie hört die FINMA zuvor an.

 

In der Schweiz sind folgende inländische FMI von der SNB als systemisch bedeutsam eingestuft:

  • die zentrale Gegenpartei SIX x-clear
  • der Zentralverwahrer SIX SIS
  • das Zahlungssystem SIC

Nur die ersten beiden unterstehen der Aufsichts- und damit auch der RRP-Zuständigkeit der FINMA. SIX Interbank Clearing betreibt das Zahlungssystem SIC im Auftrag der SNB und fällt in deren alleinige Zuständigkeit.

Besondere gesetzliche Anforderungen

Zur Absicherung der von ihnen ausgehenden Risiken für die Stabilität des Finanzsystems müssen systemisch bedeutsame FMI bereits im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs besondere Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Nationalbankverordnung festgelegt und die SNB überwacht deren Einhaltung. Darüber hinaus unterstehen von der FINMA beaufsichtigte systemisch bedeutsame FMI den Vorgaben zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes und der Finanzmarktinfrastrukturverordnung.

 

Die Schweiz setzt in ihrer Gesetzgebung die internationalen Vorgaben der beiden relevanten internationalen Standardsetzer um. Dies sind im Bereich der Stabilisierungsplanung das Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) in Zusammenarbeit mit der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und im Bereich der Abwicklungsplanung das Financial Stability Board (FSB).

Recovery-Planung

Systemisch bedeutsame FMI müssen in einem Stabilisierungsplan darlegen, mit welchen Massnahmen sie sich im Fall einer Krise nachhaltig stabilisieren wollen, um ihre systemisch bedeutsamen Geschäftsprozesse fortführen zu können. Der Plan muss insbesondere eine Beschreibung der zu treffenden Massnahmen sowie der dafür notwendigen Ressourcen enthalten.

 

Dabei sind auch die Vorgaben ausländischer Aufsichtsbehörden und Zentralbanken zu berücksichtigen. Hierunter fallen insbesondere die "Principles for Financial Market Infrastructures" der CPMI-IOSCO, einschliesslich die diese konkretisierende Recovery Guidance. FMI müssen im Stabilisierungsplan für eine Vielzahl bedeutender Stressszenarien aufzeigen, wie auch hohe Verluste sowie ein vorübergehend stark erhöhter Liquiditätsbedarf gedeckt werden können. Die Planung zielt darauf ab, den Eintritt eines Resolution-Szenarios mit vorausschauenden Massnahmen zu verhindern.

 

Der Stabilisierungsplan ist der FINMA jährlich zur Beurteilung einzureichen. Die FINMA entscheidet nach Anhörung der SNB über dessen Genehmigung. Sie misst dem Stabilisierungsplan im Bereich der FMI eine besonders hohe Bedeutung zu, vergleichbar jener der Notfallpläne systemrelevanter Banken.

Resolution-Planung

Für den Fall des Scheiterns einer Stabilisierung der systemisch bedeutsamen FMI erstellt die FINMA ihrerseits einen Abwicklungsplan. Ein vom Institut zu erstellender separater Notfallplan ist für FMI – anders als im Fall systemrelevanter Banken – nicht vorgesehen. Dieser ist vielmehr Teil des von der FINMA erstellten Abwicklungsplans. Im Abwicklungsplan zeigt die FINMA auf, wie eine von ihr angeordnete Sanierung oder Liquidation durchgeführt werden kann. Sie hört die SNB zum Abwicklungsplan an.

 

Die FMI sind verpflichtet, der FINMA die für die Erstellung des Abwicklungsplans erforderlichen Informationen einzureichen. Soweit dies für die ununterbrochene Weiterführung der systemisch bedeutsamen Geschäftsprozesse notwendig ist, setzten sie von der FINMA im Abwicklungsplan vorgesehene Massnahmen bereits vorbereitend um.

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